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BGH, 27.09.1967 - 2 StR 447/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wegnahme eines Kraftwagens unter Benutzung eines falschen Schlüssels - Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen - Anforderungen an die Anklageschrift
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- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 27.09.1967 - 2 StR 447/67
Indessen ist gemäß § 42 m StGB in erster Linie aus Hergang und Schwere der Taten selbst auf die Ungeeignetheit zu schließen (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 7, 165, 176) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].Das kann nur bei der Bemessung der Sperrfrist nach § 42 n Abs. 1 StGB von Bedeutung werden (BGHSt 5, 168, 176) [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53].
- BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1967 - 2 StR 447/67
Durch die Wegnahme des Kraftwagens Marke BMW (Fall II 2 der Urteilsgründe) unter Benutzung eines falschen Schlüssels haben sich die Angeklagten R., L. und Sp. nicht des einfachen Diebstahls, sondern des Nachschlüsseldiebstahls schuldig gemacht, weil § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Gegensatz zu Nr. 2 nicht voraussetzt, daß "aus" einem umschlossenen Raum gestohlen wird (BGHSt 5, 205, 206 [BGH 29.09.1953 - 2 StR 261/53] mit Nachweisen). - BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
Auszug aus BGH, 27.09.1967 - 2 StR 447/67
Indessen ist gemäß § 42 m StGB in erster Linie aus Hergang und Schwere der Taten selbst auf die Ungeeignetheit zu schließen (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 7, 165, 176) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].